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AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen der Medialine EuroTrade AG, Breitlerstrasse 43, 55566 Bad Sobernheim/ Stand: 25.01.2018

§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich Nachstehende Bedingungen gelten für den Kauf von EDV-Anlagen, TK-Anlagen und Geräten, von Hard- und Software, für die Wartung während der Gewährleistungsfrist und für andere vereinbarte Leistungen.

§ 2 Geltungsbereich Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.

§ 3 Vertragsschluss Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Vertragsaufhebung sind schriftlich zu vereinbaren. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder in Bezug genommen ist, haben wir dem Kunden keine Zusagen gemacht. Weitere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, die diesen Vertrag oder einen der darin geregelten Gegenstände betreffen, bestehen nicht. Die Berichtigung von Irrtümern und bleibt uns vorbehalten. Zusätzlich gelten für Hosting Dienstleistungen unsere allgemeinen Vertragsbedingungen für Hosting-Services. Mindestvertragslaufzeit f. Hosting Dienstleistungen grundsätzlich 12 Monate.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen Der Kaufpreis ist bei unmittelbar Übernahme der Ware netto ohne Skonto stets in bar oder durch einen Bankbestätigten Verrechnungsscheck und bei Kaufleuten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25 % des Kaufpreises bzw. der Auftragssumme zu verlangen. Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten unsere Preise entsprechend zwischenzeitlich eingetretener Kostensteigerungen - z. B. Lohn- und Materialpreissteigerungen, Steigerungen der Preise unserer Vorlieferanten - zu erhöhen. Übersteigt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zu. Service- & Consultingdienstleistungen werden (sofern nicht anders vereinbart) in Zeiteinheiten abgerechnet. Die Mindestabnahme pro Servicecase umfasst hierbei 20 Minuten bzw. 2 Serviceeinheiten zur jeweils gültigen Preisliste. Ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurück-behaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Zahlung von Serviceverträgen & wiederkehrenden Abrechnungen erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren. Eine Zahlung per Überweisung ist gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,50 € / Rechnung möglich.

§ 5 Lieferzeiten, Lieferverzug, Versand, Gefahrtragung, Gefahrübergang, An/Abfahrtskosten, Rücktritt Liefertermine oder Lieferfristen, sind generell unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese die Verwendbarkeit des Produkts zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Höhere Gewalt oder Ereignisse - hierzu gehören insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Ausschuss bei einem wichtigen Arbeitsstück oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Verzögerung bei der Beförderung, behördliche Anordnungen usw. die uns unverschuldet daran hindern, die verbindlich vereinbarten Lieferfristen- und Termine einzuhalten, verlängern diese Fristen und Termine um die Dauer der jeweiligen Behinderung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Haus verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers. Erfolgt die Anlieferung durch einen unserer Systemtechniker in Verbindung mit einer grundsätzlich kostenpflichtigen Vor-Ort Installation, so ist der Transport nicht gesondert vom Kunden zu vergüten. In diesem Fall werden lediglich die bei Vor-Ort Einätzen anfallenden Anfahrtskosten in Höhe von 2 x 1,00 € pro Entfernungskilometer zwischen dem Firmensitz Bad Sobernheim und dem Einsatzort zuzüglich des jeweils gültigen Technikerstundensatzes für die Fahrzeit berechnet. Zur Kilometerberechnung werden die digitalen Straßenkarten der Firma Teleatlas in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde gelegt. Sollte eine Preiserhöhung bei Fahrtkosten als Folge erhöhter Kfz-Betriebskosten (z.B. Benzinpreissteigerungen) erforderlich sein, so ist die Firma Medialine berechtigt diese mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche vorzunehmen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; auf Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die Waren gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden. Ist der Kunde Kaufmann, so ist er bei nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzungen des Lieferers nur bei einem grob fahrlässigen Verschulden des Versenders berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, so hat er neben der vollständigen Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 80 % des noch ausstehenden Auftragsvolumens zu leisten. Bei Absage oder Verschiebung durch den Kunden innerhalb von 2 Werktagen oder kürzer vor den geplanten Terminen für Dienstleistungen, behalten wir uns vor, 50% der zusammenhängenden terminierten Leistungen zzgl. Reisekosten, die nicht storniert werden können, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 6 Einarbeitung, Dokumentation und Nutzungsrecht Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an dem im Programmschein aufgeführten Programm sowie dem zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme von Betriebssoftware um ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Der Kunde darf sich Sicherungskopien herstellen. Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber gar nicht zur Verfügung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin. Eine kostenlose Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Hard- und Software ist in unseren Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Die Auswahl der Programme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige
technische Unterstützungen des Kunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein. Ohne eine solche Vereinbarung trägt der Kunde das alleinige Risiko für die Auswahl der Programme und deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen.

§ 7 Leistungs- und Funktionsumfang Der Leistung- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluß gültigen und dem Kunden bekannt gemachten Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. Überkapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten sind ausdrücklich von der kundenspezifischen Situation und sind schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für Individuell kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

§ 8 Gewährleistung Ansprüche der Kunden wegen Sachmängeln verjähren in 24 Monaten - bei Kaufleuten in 6 Monaten - ab Übergabe der Ware. Der Kunde muss erkannte Mängel unverzüglich- spätestens innerhalb von zehn Tagen - schriftlich anzeigen. Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Bringin Gewährleistung. Die mangelhafte Ware muss der Firma Medialine EuroTrade frei Haus zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht anders vereinbart. Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB. Soweit der Mangel nicht Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist steht uns beim Anspruch auf Nacherfüllung hinsichtlich der Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache) ein Wahlrecht zu. Der Kunde hat uns für die Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung ersetzten Teile oder ausgetauschten Waren sind uns zu übereignen. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, wenn ein Fehler verursacht wurde durch äußere, mechanische oder chemische Einflüsse auf den Auftragsgegenstand, unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Auftragsgegenstandes, Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch Dritte bzw. nicht durch uns autorisierte Personen. Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien in den Kaufgegenstand, Installation von Software oder Anschluss an eine Datenbank, deren Verwendung von uns nicht genehmigt wurde oder Veränderung des Kaufgegenstandes in einer von uns nicht genehmigten Weise; Nichtbefolgung von Vorschriften von uns über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) insbesondere Nichteinhaltung der gem. solcher Vorschriften vorgesehenen Wartungsintervalle. Soweit der Besteller als Kaufmann Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Lieferers oder seiner Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war. Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter haften wir gegenüber Kaufleuten nicht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreisanspruches und der sonstigen Forderungen gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung der gesamten - auch künftigen oder bedingten - Haupt- und Nebenforderungen aus unseren Leistungen und Lieferungen vor. Wir verpflichten uns die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren insoweit freizugeben, als dass der Wert der Waren unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

§ 10 Haftung Schadensersatzansprüche der Kunden wegen Pflichtverletzungen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, mangelhafter Leistung, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen und muss dazu in der Lage sein, seine Daten eigenständig wieder zurückzusichern. Für sämtliche Ansprüche, die in Verbindung mit verlorenen Daten stehen, schließt die Firma Medialine EuroTrade jegliche Haftung aus. Dieses gilt nicht: a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; b) für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens leitender Angestellter der Firma Medialine beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht) verletzt wurde eine sonstige, nicht unter b) fallende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig auch durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. In den Fällen b) und c) ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, beträgt aber höchstens 30% des Wertes der zugrunde liegenden Auftragssumme. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen bzw. beschränkt wurde, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Verlangt der Besteller anstelle von Schadensersatz statt der Leistung vom Lieferer Ersatz der Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB) sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte. Für die Produkte DSL, WLAN und VoIP gelten zusätzlich die AGBs für die Sparte DSL, W-Lan und VoIP

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Sobernheim. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Bad Sobernheim zuständig. Dieses gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 12 Übertragbarkeit Die beiderseitigen Rechte aus dem Vertrag dürfen nur im wechselseitigen Einverständnis übertragen werden.

§ 13 Abwerbung von Mitarbeitern Dem Auftraggeber ist es innerhalb von 12 Monaten nach Auftragerteilung sowie während es Bestehens einer aktiven Geschäftsbeziehung zu Medialine untersagt, selbst und/oder durch einen Dritten die Abwerbung eines Mitarbeiters, welcher noch in einem Vertragsverhältnis zu der anderen Vertragspartei steht, vorzunehmen und/oder dieses zu veranlassen bzw. diesen direkt oder indirekt zu beschäftigen/einzusetzen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 € an Medialine.

§ 14 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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Ultrabook, Celeron, Celeron Inside, Core Inside, Intel, Intel Logo, Intel Atom, Intel Atom Inside, Intel Core, Intel Inside, Intel Inside Logo, Intel vPro, Itanium, Itanium Inside, Pentium, Pentium Inside, vPro Inside, Xeon, Xeon Phi, und Xeon Inside sind Marken der Intel Corporation in den USA und anderen Ländern.
Beispielfoto, Lieferinhalt und -umfang können abweichen. Entscheidend für den Warenumfang ist die Produktbeschreibung
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